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Strahlenschutz

Sie finden hier aktuelle Termine und Veranstaltungen rund um unser Haus.


 
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22.02.2012 bis 22.02.2012 13:00 bis 19:45 Uhr
Aktualisierung der Fachkunden nach der Röntgenverordnung

Im Rahmen des Modells „Zertifizierungen von Fortbildungsveranstaltungen" zertifiziert!

Nach § 18a der novellierten Röntgenverordnung und § 30 der neuen Strahlenschutzverordnung müssen alle Personen, die für ihre Tätigkeit eine Fachkunde oder Kenntnisse im Strahlenschutz erworben haben, diese mindestens alle fünf Jahre durch entsprechende Kurse aktualisieren.

Nach Teilnahme und erfolgreicher Abschlussprüfung wird ein Zertifikat ausgestellt, das der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt werden kann.

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22.02.2012 bis 22.02.2012 13:00 bis 19:45 Uhr
Strahlenschutzkurs für Krankenpflegepersonal zur
Aktualisierung der Fachkunde nach der Röntgenverordnung
für Operations-, Ambulanz- und Endoskopiepersonal

Im Rahmen des Modells „Zertifizierungen von Fortbildungsveranstaltungen" zertifiziert!

Die Pflicht zur Teilnahme von Pflegekräften an Strahlenschutzkursen wird durch die Novellierung der Röntgenverordnung zum 18. Juni 2002 eindeutig festgeschrieben und der in Frage kommende Personenkreis klar definiert: Nach § 24 der RöV wird unterschieden zwischen: Anwendung von Röntgenstrahlung und Technischer Durchführung. Anwenden dürfen nur Ärzte mit Fachkunde im Strahlenschutz! Darunter versteht man die Anordnung von Röntgenuntersuchungen bis hin zur Befundung.

Die technische Durchführung ist auch Hilfskräften unter der Aufsicht eines Arztes mit Fachkunde erlaubt, wenn sie die erforderlichen Kenntnisse besitzen! Was man unter „Technischer Durchführung“ versteht ist in § 2 RöV und der Durchführungsrichtlinie erläutert. Nach § 2 der RöV fallen unter „technische Durchführung“ auch alle Tätigkeiten im Kontrollbereich wie das Einstellen der technischen Parameter an der „Röntgeneinrichtung“, das Zentrieren und Begrenzen des Nutzstrahles, das Lagern des Patienten unter Beachtung der Einstelltechnik und die Durchführung von Strahlenschutzmaßnahmen am Patienten. Zur „Röntgeneinrichtung“ gehören nach dem selben Paragraphen auch sämtliche Anwendungsgeräte, Zusatzgeräte und Zubehör, sogar eine eventuell erforderliche Software.

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18.04.2012 bis 20.04.2012
Strahlenschutzkurs für Operations-, Ambulanz- und
Endoskopie-Personal

Nach der Röntgenverordnung bzw. deren Durchführungsrichtlinien muss das Personal, welches sich während der Ausübung seiner Tätigkeit in Kontrollbereichen aufhalten könnte, Kenntnisse im Strahlen­schutz erwerben.

Das Seminar gliedert sich in theoretische Stunden, praktische Unterweisungen, eine Stunde Repetitorium und die Prüfung. Die erfolgreichen Absolventen erhalten ein Zertifikat, welches ihnen den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse bescheinigt und von der Ärztekammer anerkannt wird. Die angebotenen praktischen Übungen vermitteln eine direkte Information über die möglichen Belastungen bei der Anwendung von Röntgenstrahlung und zeigen vor allem, wie man sich am besten schützen kann.

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09.05.2012 bis 09.05.2012 13:00 bis 19:45 Uhr
Aktualisierung der Fachkunden nach der Röntgenverordnung

Im Rahmen des Modells „Zertifizierungen von Fortbildungsveranstaltungen" zertifiziert!

Nach § 18a der novellierten Röntgenverordnung und § 30 der neuen Strahlenschutzverordnung müssen alle Personen, die für ihre Tätigkeit eine Fachkunde oder Kenntnisse im Strahlenschutz erworben haben, diese mindestens alle fünf Jahre durch entsprechende Kurse aktualisieren.

Nach Teilnahme und erfolgreicher Abschlussprüfung wird ein Zertifikat ausgestellt, das der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt werden kann.

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09.05.2012 bis 09.05.2012 13:00 bis 19.45 Uhr
Strahlenschutzkurs für Krankenpflegepersonal zur
Aktualisierung der Fachkunde nach der Röntgenverordnung
für Operations-, Ambulanz- und Endoskopiepersonal

Im Rahmen des Modells „Zertifizierungen von Fortbildungsveranstaltungen" zertifiziert!

Die Pflicht zur Teilnahme von Pflegekräften an Strahlenschutzkursen wird durch die Novellierung der Röntgenverordnung zum 18. Juni 2002 eindeutig festgeschrieben und der in Frage kommende Personenkreis klar definiert: Nach § 24 der RöV wird unterschieden zwischen: Anwendung von Röntgenstrahlung und Technischer Durchführung. Anwenden dürfen nur Ärzte mit Fachkunde im Strahlenschutz! Darunter versteht man die Anordnung von Röntgenuntersuchungen bis hin zur Befundung.

Die technische Durchführung ist auch Hilfskräften unter der Aufsicht eines Arztes mit Fachkunde erlaubt, wenn sie die erforderlichen Kenntnisse besitzen! Was man unter „Technischer Durchführung“ versteht ist in § 2 RöV und der Durchführungsrichtlinie erläutert. Nach § 2 der RöV fallen unter „technische Durchführung“ auch alle Tätigkeiten im Kontrollbereich wie das Einstellen der technischen Parameter an der „Röntgeneinrichtung“, das Zentrieren und Begrenzen des Nutzstrahles, das Lagern des Patienten unter Beachtung der Einstelltechnik und die Durchführung von Strahlenschutzmaßnahmen am Patienten. Zur „Röntgeneinrichtung“ gehören nach dem selben Paragraphen auch sämtliche Anwendungsgeräte, Zusatzgeräte und Zubehör, sogar eine eventuell erforderliche Software.

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